Informationen

Sie brauchen für die physiotherapeutische Krankenbehandlung eine ärztliche Überweisung.

Für präventive Behandlungen ist keine ärtzliche Überweisung erforderlich.

Bitte einfach per Telefon einen Termin für die Erstbehandlung fixieren!

Je nach Krankenkasse benötigen Sie für die Inanspruchnahme der Therapie eine chefärztliche Bewilligung (außer für die GKK wenn die letzte Behandlung mehr als 13 Wochen zurückliegt). Bei einem Hausbesuch ist in jedem Fall bereits für die Erstbehandlung eine chefärztliche Bewilligung notwendig. Wenn sie möchten, bin ich ihnen beim Ersttermin bei mir gerne behilflich.

Für die erste Therapieeinheit sind aktuelle Befunde (falls vorhanden) mitzubringen. Bequeme Kleidung ist empfehlenswert.

Falls sie aus persönlichen Gründen die Therapie nicht wahrnehmen können, bitte spätestens 24 Stunden vorher telefonisch absagen, da ich sonst aus organisatorischen Gründen die volle Therapieeinheit verrechnen muss!!!

Nach Inanspruchnahme der Therapie bekommen sie von mir eine Honorarnote ausgestellt. Die Therapiekosten sind abhängig von der Dauer und Art der Behandlung.

Die Kosten fürs Tapen werden derzeit nicht von den Krankenkassen übernommen und werden je nach Anlage abgerechnet.

Sie können wie im Wahlarztsystem mit allen Krankenkassen rückverrechnen (Zahlungsbeleg, Honorarnote und Überweisung an die jeweilige Krankenkasse schicken). Wenn vorhanden, kann eine entsprechende Zusatzversicherung den Differenzbetrag zum Kassentarif übernehmen.

Ich bin Mitglied beim Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs.

Weitere Informationen erhalten sie unter www.physioaustria.at